Jahrgang: 2016
Inhalt: Ausgabe
Profession und Professionalität in der Medizin: Aktualität, historische Dimension und normatives Potenzial eines zentralen Begriffspaars für ärztliches Handeln
Roelcke, Volker
In standespolitischen Debatten wird häufig auf ein Bild von der ärztlichen Profession rekurriert, das durch Autonomie gegenüber dem Staat, funktionierende Selbstkontrolle, Reputation und Primat des Patientenwohls gekennzeichnet ist. Dieser »Normalzustand« sei heute gefährdet durch staatliche Eingriffe und Prozesse der Ökonomisierung bis hin zur Deprofessionalisierung der Medizin. Der Beitrag überprüft dieses Bild anhand der historischen Evidenz zu Status und Verfasstheit des Ärztestandes und den damit verbundenen Verhaltensstandards. Er dokumentiert, dass der Status der Berufsgruppe durchgängig ein dynamisches Resultat von Aushandlungsprozessen zwischen Ärzteschaft, Gesellschaft und Obrigkeit war und dass Rechte und Pflichten des Berufsstandes nur in Abhängigkeit von öffentlichen Debatten und Vertrauen verstanden werden können. Mögliche normative Implikationen dieser historischen Befunde werden vorgestellt und diskutiert.
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Ärztliches Ethos gegenwärtige Herausforderungen ärztlichen Handelns
Merkl,Alexander
Das ärztliche Handeln und damit das ärztliche Ethos stehen gegenwärtig vor einer Vielzahl neuer und bleibender Herausforderungen. Mit der wunscherfüllenden Medizin, der zunehmenden Ökonomisierung im medizinischen Sektor und dem Prinzip der (Patienten-) Autonomie sollen hierfür drei Beispiele dargestellt, in ihrer herausfordernden Qualität erfasst und ethisch bedacht werden. Eine zusätzliche haltungsethische Perspektive will an den Tugendexempeln Gerechtigkeit, Demut und Dialogfähigkeit die immer noch vernachlässigte subjektive Dimension des ärztlichen Ethos stärker beleuchten. Der Beitrag versucht dadurch Antwort auf folgende Fragen zu geben: Kann heute noch unbestimmt von dem ärztlichen Ethos gesprochen werden? Wie kann ärztliches Handeln im Spannungsfeld von Ethik, Medizin und Ökonomisierung gelingen? Wodurch zeichnet sich ein ganzheitliches Autonomieverständnis aus und welche Konsequenzen hat dies für den ärztlichen Umgang mit der Bitte um assistierten Suizid? Welchen Beitrag leisten Tugenden in einem medizinischen Kontext?
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Keine Kriminalisierung der Palliativmedizin Ein Nachtrag zur Entscheidung des Bundestages, geschäftsmäßige Suizidassistenz zu verbieten
Sahm,Stephan
Nach eingehender Diskussion wurde in Deutschland im Jahr 2015 ein Gesetz verabschiedet, das geschäftsmäßige Assistenz beim Suizid verbietet. Während der Debatte im Bundestag als auch im Nachgang zur Entscheidung wurde von Kritikern behauptet, die Regelung kriminalisiere ärztliche Behandlungen, die notwendiger Bestandteil der palliativen Versorgung sind, und gefährde so die adäquate medizinische Betreuung. Gegner der Regelung streben an, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen zu lassen. Die hier vorgestellten Überlegungen unterziehen die These der Kriminalisierung einer eingehenden Untersuchung. Die These basiert auf zwei fehlerhaften Annahmen: erstens einer falschen normativen Einordnung ärztlicher Handlungen am Lebensende und zweitens der Reduktion medizinischer Handlungen auf die bloße Beachtung von gleichsam technischen Tatbeständen unter Missachtung der juristischen Lehre im Blick etwa auf die soziale Adäquanz einer Handlung und auf das Wesen ärztlicher Heileingriffe. Medizinische Handlungen am Lebensende unterscheiden sich in ihrer normativen Struktur nicht von anderen medizinischen Heileingriffen. Mithin ist die Annahme eines forensischen Risikos, das über das allgemeine Risiko der ärztlichen Berufsausübung hinausgeht, unbegründet.
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Kindeswohl Ein Problemaufriss aus der Perspektive der Medizinethik
Wiesemann,Claudia
Dem Kindeswohl wird in jenen ethischen und rechtlichen Debatten, die Kinder betreffen, in der Regel entscheidende Bedeutung zugesprochen. Allerdings wird es oft argumentativ verwendet, als sei es ein objektiv bestimmbarer Wert, z. B. körperliche Unversehrtheit. Das nenne ich das Objektivismus-Argument. Andererseits wird vorausgesetzt, dass sich das Wohl des Kindes an der selbstbestimmten Entscheidung der zukünftigen Person messen lassen müsse. Das nenne ich das Adultismus-Argument. Beide Argumente finden sich z. B. im Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 zur Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen.
Ich möchte in diesem Aufsatz zeigen, warum weder das Objektivismus-, noch das Adultismus-Argument ausreichend sind, Kindeswohl zu begründen, und mehr noch, dass sie unzulässig vereinfachen und damit ein schädliches Potenzial entfalten. Es fehlen bei dieser Charakterisierung wichtige Aspekte, die zu teils konträren Schlussfolgerungen führen können. Letztlich werde ich zeigen und das ist die überraschende Konsequenz einer an sich als kinderfreundlich gedachten Position dass eine Argumentation, wie sie das Landgericht Köln verwendete, auf einer Missachtung der moralischen Stellung des Kindes beruht.
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Vorbeugende Nachsicht Vergebung als Thema der Medizinethik
Berner,Knut
Vergebung ist eine riskante und zugleich heilsame Weise, auf erkennbares oder verborgenes Übel zu reagieren. In der Welt der Medizin, in der es um das Gute geht, ist Vergebung besonders hilfreich, weil es in diesem Berufsfeld besonders um Intimität, Risiken, Urteile und das prekäre Verhältnis von offenbarer und verborgener Person geht, also um Begegnungen von existenzieller Relevanz. Eine Grundthese des Aufsatzes lautet, dass Vergebung nicht nur vergangenheitsorientiert angesichts offenkundiger moralischer Verfehlungen Thema werden kann, sondern sich auch prophylaktisch auf den Umgang mit zu erwartenden Schädigungen jenseits eines klaren Verursacherprinzips richten darf. Das wird an zwei Beispielen ausgeführt: der Arzt-Patienten-Beziehung und dem Umgang mit dem Lebensende.
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Der Klinische Ethik-Begleiter Ein niederschwelliges Angebot der klinisch-ethischen Patientenversorgung
Wege-Rost,Tobias
In der klinischen Praxis tritt immer wieder die Frage nach der richtigen Handlungsentscheidung auf Grundlage der medizinischen Indikation und des respektvollen Umgangs mit dem Patienten und seinem Willen auf. Dabei kann die klinische Ethikberatung hilfreich sein, die in ihren klassischen Formen oft erst zu Rate gezogen wird, wenn bereits eine Konfliktsituation vorliegt. Manch ethisch problematische Situation wäre jedoch vermeidbar, wenn deren Bedingungen bereits im Vorfeld erkannt, ethisch reflektiert und mit einer entsprechenden Handlungskonsequenz bedacht würden. Dieses Ziel könnte durch eine fortwährende, niederschwellige, ethische Beratung erreicht werden, die sich in den alltäglichen Arbeitsablauf eingliedert und nicht extra angerufen oder aufgesucht werden muss: die Klinische Ethik-Begleitung.
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Norbert Arnold (Hrsg.), Biowissenschaften und Lebensschutz. Wissenschaft und Kirche im Dialog, Freiburg i. Brsg. (Herder) 2015, 301 Seiten.
Buch,Alois Joh.
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Verena Rothe/Gabriele Kreutzner/Reimer Gronemeyer, Im Leben bleiben. Unterwegs zu demenzfreundlichen Kommunen, Bielefeld (transcript) 2015, 285 Seiten.
Schuhmacher,Birgit
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Michael Brand (Hrsg.), Sterbehilfe oder Sterbebegleitung? Die Debatte, Freiburg i. Brsg. (Herder) 2015, 174 Seiten.
Pavelka,Jonas
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