Klaus-Jürgen Grün/Michel Friedman/Gerhard Roth (Hrsg.), Entmoralisierung des Rechts. Maßstäbe der Hirnforschung für das Strafrecht, Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 2008, 192 Seiten.
Duttge, Gunnar
Der rechtfertigende Grund für dieses »Sollen « trotz zugestandener Unbeweisbarkeit des postulierten »Anders-handeln-Könnens« bleibt allerdings regelmäßig im Dunkeln und damit auch die verfassungsrechtlich wie rechtsethisch notwendige Erklärung lückenhaft, wie auf diesem schwankenden Boden noch Kriminalstrafe als schärfste staatliche Reaktion auf »vorwerfbares « deliktisches Handeln legitimiert werden kann. Nur wenn auf den Gedanken des »Schuldausgleichs « selbst als nur begrenzendes Prinzip (wie von Roxin verstanden) gänzlich verzichtet und die Legitimation staatlichen Strafens vollständig auf präventive Bedürfnisse der Gesellschaft gestützt würde, könnte diese Erklärungslücke geschlossen bzw. vermieden werden. Doch um welchen Preis?
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