Seelsorglich-Ethischer Kommentar zum Fallbericht
Roser, Traugott
Obwohl das erhoffte Therapieziel (Wiederherstellung des Schluckvermögens) nicht erreicht werden konnte, wurde die Behandlung nun mit unklarem Ziel fortgeführt. Frau B. kann sich nicht verständigen; ihre Bettlägerigkeit führt zu Folgeproblemen. Die Entzündung der Eintrittstelle der PEG zwingt schließlich dazu, dass über die weitere Behandlung von Frau B. neu entschieden werden soll. Frau B. ist nicht äußerungsfähig. An ihrer Stelle müssen die Beteiligten eine Entscheidung über die Fortsetzung der lebensverlängernden Therapie treffen. Ihre Entscheidung hängt ab von ihrem Auftrag gegenüber der Betroffenen (1. Die Beteiligten). Sie wird jedoch beeinflusst durch soziale und kulturelle Deutungen der Handlungsoptionen (2. Symbolische Bedeutung von Nahrung und Nahrungsverzicht).
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